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   OLG Frankfurt, 18.01.2011 - 14 W 118/10   

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https://dejure.org/2011,49293
OLG Frankfurt, 18.01.2011 - 14 W 118/10 (https://dejure.org/2011,49293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.2011 - 14 W 118/10 (https://dejure.org/2011,49293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 14 W 118/10 (https://dejure.org/2011,49293)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2011 - 14 W 118/10
    Aus solchen ehebezogenen Rechtsgeschäften eigener Art können sich nach Scheitern der Ehe entsprechend den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben, wenn die Beibehaltung der durch die Zuwendung herbeigeführten Vermögenslage dem benachteiligten Ehegatten nicht zumutbar ist (BGHZ 127, 48 ff, 50).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2010 - 4 W 6/10

    Fortbestehen der Zuständigkeit des Landgerichts für Streitgegenstand nach § 266 I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2011 - 14 W 118/10
    Kann danach ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Anspruch und Trennung nicht festgestellt werden, kommt es auf die weitere in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage, ob zusätzlich ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Anspruch und Scheitern der Ehe erforderlich ist, nicht an (verneinend OLG Frankfurt - 4. Zivilsenat, Beschluss vom 03.05.2010 - 4 W 6/10; OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2010 - 4 WF 123/10; a.A. Hüßtege in Thomas / Putzo, 31. Aufl., § 266 FamFG, Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 15.10.2010 - 4 WF 123/10

    Begriff der sonstigen Familiensache i.S. von § 266 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2011 - 14 W 118/10
    Kann danach ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Anspruch und Trennung nicht festgestellt werden, kommt es auf die weitere in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage, ob zusätzlich ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Anspruch und Scheitern der Ehe erforderlich ist, nicht an (verneinend OLG Frankfurt - 4. Zivilsenat, Beschluss vom 03.05.2010 - 4 W 6/10; OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2010 - 4 WF 123/10; a.A. Hüßtege in Thomas / Putzo, 31. Aufl., § 266 FamFG, Rdn. 5).
  • OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98

    "Zinslose Darlehen" als ehebedingte Zuwendungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2011 - 14 W 118/10
    Auch wenn Zuwendungen, zumal wenn es sich um zinslose Zurverfügungstellung von Kapital handelt, unter Ehegatten von der Vorstellung geprägt sein können, sie dienten der Ehe und der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, wird dadurch allein die Annahme eines ohne weiteres zulässigen Rechtsgeschäfts unter Ehegatten nicht ausgeschlossen (OLG Köln FamRZ 2000, 227).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 8 UF 167/19

    Zur Abgrenzung zwischen Rechtsgeschäft und Zuwendung unter Ehegatten

    Für den Abschluss eines Darlehensvertrages spricht vorliegend einzig der als Indiz für einen entsprechenden Rechtsbindungswillen heranzuziehende Verwendungszweck im Überweisungsträger (dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.01.2011 - 14 W 118/10 Rn. 9 , juris; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 7. Auflage 2018, Rn. 901), auf dem "Darlehen" als Bezeichnung gewählt wurde.
  • OLG Frankfurt, 21.03.2011 - 14 UH 9/11

    Zur Abgrenzung der Verfahren nach § 36 ZPO und §§ 17 a ff. GVG

    Ob die darin zum Ausdruck gekommene Wertung des Klagebegehrens als Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 FamFG zutreffend ist, mag zwar zweifelhaft sein (vgl. Senat Beschluss vom 18.01.2011 - 14 W 118/10), bedarf aber keiner Vertiefung.
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